Durchführungsbestimmungen für Fußballturniere
1. Allgemeines
Fußballturniere im Freien und in der Halle sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Der Genehmigungsantrag ist vom Veranstalter mindestens einen Monat vor dem Turnier bei der spielleitenden Stelle des Kreises einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
die Turnierbestimmungen,eine Liste der teilnehmenden Mannschaften sowie
ein Spiel- und Zeitplan.
2. Voraussetzungen für eine Genehmigung
Die Genehmigung wird nur unter Beachtung der §§ 5 und 65–68 SpO/WDFV sowie der §§ 11 und 11a SpO/DFB erteilt.Der antragstellende Verein muss selbst am Turnier teilnehmen.
Am Turnier müssen insgesamt mindestens vier Mannschaften teilnehmen.
Die Genehmigung wird in den Offiziellen Mitteilungen des FLVW bekannt gegeben.
3. Genehmigungsgebühr
Die Genehmigungsgebühr beträgt 25 Euro pro Turnier. Sie wird nach vorheriger Veröffentlichung in den Offiziellen Mitteilungen des FLVW vom Vereinskonto abgebucht.
4. Schiedsrichter
Die Schiedsrichter werden vom zuständigen Schiedsrichteransetzer zu den Turnierspielen angesetzt. Eine zusätzliche Anforderung von Schiedsrichtern ist daher nicht erforderlich.
5. Spielberichte
Die Turnierspielberichte und die vollständigen Ergebnislisten sind innerhalb von sieben Tagen nach dem Turnierende an die spielleitende Stelle des Kreises zu senden.
Nehmen Mannschaften aus anderen Sportkreisen an der Veranstaltung teil, ist der spielleitenden Stelle des jeweiligen Kreises eine Kopie des Spielberichtes zuzusenden. Sind die entsprechenden Anschriften nicht bekannt, müssen Kopien der Turnierspielberichte und ausreichend frankierte Rückumschläge beigefügt werden.
Für die Teilnahme ausländischer Mannschaften ist eine Genehmigung des DFB erforderlich.
6. Spielberechtigung
An Turnierspielen dürfen nur Spielerinnen und Spieler teilnehmen, die für Freundschaftsspiele ihres Vereins spielberechtigt und nicht gesperrt sind.
7. Spielregeln
Für die Turnierspiele gelten die Satzungen und Ordnungen des WDFV und des FLVW sowie die amtlichen Fußballregeln der FIFA in ihren jeweils gültigen Fassungen.
Für Hallenturniere gelten zusätzlich die FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere mit Stand September 2025.
Downloads und Videoschulung
- Genehmigungsantrag Turniere Kreis Lippstadt
- Spielberichtsformular (Turniere)
- FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere (Stand 09/2025)
- DFBnet-Videoschulung zur Anlage von Turnieren
Ansprechperson

