Wer in einer Fußballmannschaft am Spielbetrieb des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) teilnehmen will, braucht einen gültigen Spielerpass. Für die Erstausstellung und die Umschreibung von Spielerpässen bei Vereinswechseln ist in Nordrhein-Westfalen ausschließlich die Passabteilung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) in Duisburg zuständig.
Alle Informationen rund um das Passwesen im WDFV und FLVW, die am häufigsten gestellten Fragen, Anträge, Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf der
WDFV-Themenseite Spielberechtigungen.