Wer mit einer Fußballmannschaft am Spielbetrieb des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) teilnehmen möchte, benötigt eine gültige Spielberechtigung.
Für die erstmalige Erteilung einer Spielberechtigung sowie für Umschreibungen bei einem Vereinswechsel ist in Nordrhein-Westfalen ausschließlich die Passabteilung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) in Duisburg zuständig.
Informationen zum Passwesen im WDFV und FLVW, Antworten auf häufig gestellte Fragen, Anträge sowie die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Themenseite des WDFV.
