Wie viele Mannschaften steigen in die Oberliga Westfalen auf? Bis zu welchem Tabellenplatz müssen die Teams in der Landesliga zittern? Und wie viele Aufstiegsplätze stehen den jeweiligen Kreisen zu? Diese und viele weitere Fragen werden in der Auf- und Abstiegsordnung des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) beantwortet.
Für Männer- und Frauenmannschaften gibt es je eine Ordnung, in der das Auf- und Abstiegsrecht in den überkreislichen Spielklassen (Bezirks- bis Oberliga Westfalen) und den kreislichen Spielklassen (D- bis A-Liga) festgehalten ist. Dort sind alle Regelungen und mögliche Szenarien in den jeweiligen Spielklassen detailliert aufgeführt.