Grundlage ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen – die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und trat am 3. Mai 2008 in Kraft.
Die Konvention bekräftigt die allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und enthält zahlreiche Regelungen, die auf ihre unterschiedlichen Lebenssituationen abgestimmt sind. Dazu gehört auch das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Sport.
Ziel der Inklusion im Sport: Vereinsangebote sollen so gestaltet werden, dass Menschen mit und ohne Behinderungen möglichst selbstbestimmt und gemeinsam daran teilnehmen können.
Downloads
- Zehn Knigge-Tipps Umgang mit Behinderungen
- Fördermöglichkeiten Aktion Mensch
- Kindernothilfe: Broschüre "Kinderschutz im Fußball für Menschen mit Behinderung"
Weiterführende Informationen
- Interaktive Karte: Westfälische Vereine mit Inklusionsangeboten
- Handicap-Fußball beim Deutschen Fußball-Bund
- LSB NRW: Förderprogramme für Inklusion im Sport
- „Leicht kicken“: Fußballbegriffe in Leichter Sprache
- Informationen der Aktion Mensch zur Inklusion
- Ratgeber „Inklusion im Fußball“
Ansprechperson
HH


