Das Kreissportgericht entscheidet über alle außerordentlichen Vorfälle des Spielbetriebs und Vereinswesens. Besetzt wird es mit unabhängigen, ehrenamtlichen Vereinsvertretern, die auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen über Vorfälle entscheiden. Dazu gehören Spielabbrüche, Platzverweise, nicht-Antritte und alle weiteren Besonderheiten, die an einem Spieltag anfallen können.
In der aktuellen Wahlperiode 2025-2029 wird das Kreissportgericht von Georg Petermeier geleitet.Der Geschäftsverteilungsplan des Kreissportgerichts Lippstadt ist hier zum download hinterlegt: