Das Kreissportgericht entscheidet über alle außerordentlichen Vorfälle des Spielbetriebs und Vereinswesens. Es ist mit unabhängigen, ehrenamtlichen Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertretern besetzt, die auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen über die jeweiligen Vorgänge entscheiden. Dazu gehören unter anderem Spielabbrüche, Platzverweise, Nichtantritte und weitere Besonderheiten, die an einem Spieltag auftreten können.
In der aktuellen Wahlperiode 2025–2029 wird das Kreissportgericht von Georg Petermeier geleitet.
Geschäftsverteilungsplan
Der Geschäftsverteilungsplan des Kreissportgerichts Lippstadt steht hier zum Download bereit:
Vorsitzender des Kreissportgerichts und Einzelrichter
GP


Einzelrichter und stellvertretender Vorsitzender
JF


Sport- und Einzelrichter
NL


MH


AS


JL


Sportrichter
AG


HS


