Ehrencodex – FLVW Kreis Lippstadt (Stand: Juni 2025)
Präambel
Die Fußballvereine des FLVW-Kreises Lippstadt haben das gemeinschaftliche Ziel, die Jugend des Kreises für den Fußballsport zu begeistern, ihnen den Zugang zum Vereinssport zu eröffnen und sie im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten optimal zu fördern. Der damit verbundene sportliche Wettkampf und die Konkurrenz um Talente sollen auf Basis eines fairen Miteinanders erfolgen. Die Vielfalt der Vereine und Mannschaften soll im Kreis erhalten und gefördert werden. Ziel ist es zu vermeiden, dass durch zu starkes Abwerben innerhalb eines Jahrganges der Kader des betroffenen Vereines über Gebühr reduziert wird. Eigene Probleme in der Gewinnung und Bindung von Jugendlichen sollen nicht zu Lasten anderer Vereine behoben werden. Zur optimalen Förderung gehört auch, dass besonders talentierten Jugendlichen auch eine überkreisliche Entwicklungsperspektive in anderen Vereinen des Kreises geboten wird.Mögliche Unstimmigkeiten und Konflikte, die aus den unterschiedlichen Interessen und Zielsetzungen der Vereine resultieren, sollen durch einen Ehrenkodex möglichst vermieden werden.
Folgende Vereine haben den Ehrenkodex unterzeichnet und bekennen sich damit zu einem verantwortungsvollen, fairen und respektvollen Umgang im Jugendfußball:
TuS GW Allagen -- TuS 06 Westfälische Eiche Anröchte -- TuS Belecke -- GW Benninghausen -- Alemannia Bökenförde -- SuS Cappel -- TuS Ehringhausen -- SF Effeln -- BW Eickelborn -- Westfalia Erwitte -- Germania Esbeck -- RW Horn -- Arminia Langeneicke -- TuS Lipperode -- SV Lippstadt 08 -- SC Lippstadt DJK -- Viktoria Lippstadt-Süd -- DJK Spvgg Mellrich -- FC Mönninghausen -- SuS Oestereiden -- SW Overhagen -- BW Rixbeck-Dedinghausen -- TSV Rüthen -- SV Schmerlecke -- SuS Sichtigvor -- Germania Stirpe -- SW Suttrop -- SV Bad Waldliesborn
Gegenstand und Inhalt
Der Ehrenkodex bezieht sich vor allem auf das Verhalten und Procedere bei möglichen Vereinswechseln im Fußballkreis Lippstadt.
Vorgehen und Verhalten
1) Ist ein Verein an einem Jugendlichen eines anderen Vereines interessiert, so informiert er diesen über das E‑Postfach von seinem Interesse. Zieladressaten sind in der Regel die jeweiligen sportlichen Leitungen.
Es dürfen nicht mehr als 3 Spieler pro Jahrgang und Verein angesprochen werden. Eine Interessenbekundung soll bis spätestens Ende April erfolgt sein.
Winterwechsel sollen die absolute Ausnahme sein. Diesbezügliche Ansprachen sollen nach dem letzten Spiel im Kalenderjahr erfolgen und setzen eine direkte Absprache und Verständigung zwischen den Vereinen voraus.
Der werbende Verein hat sicherzustellen, dass die Ansprache innerhalb seines Vereines zwischen Trainer\in und sportlichen Leitungspersonen abgestimmt ist (je nach Organisationsstruktur Koordinator\in, sportliche Leitung, Jugendvorstand).
Trainer\*innen sollen nicht unabgestimmt auf andere Vereine zugehen.
Der werbende Verein soll dem Heimatverein, nach Information über das Postfach, ausreichend (mind. 48 Stunden) Zeit geben, mit dem Spieler über die Interessenbekundung ins Vorgespräch zu gehen.
2) Der angesprochene Verein reagiert auf die Information des interessierten Vereins. Ggf. ist ein Gespräch zwischen den Vereinen sinnvoll.
3) Unabhängig davon kann der werbende Verein Kontakt zu den Eltern des betreffenden Spielers, ab der B‑Jugend auch zum Spieler direkt oder dessen Berater aufnehmen. Trainer\*innen sind nicht in der Funktion, Spieler ohne vorherige vereinsinterne Rücksprache direkt anzusprechen.
4) Die Ansprache soll persönlich erfolgen, keinesfalls:
a. über Social Media (Instagram, Facebook, Messengerdienste wie WhatsApp etc., Snapchat und vergleichbare Medien)
b. auf der Sportanlage des anderen Vereins c. in Zusammenhang mit einem direkten Spiel der beiden Vereine
5) Der werbende Verein hat eine Absage des Jugendlichen/der Eltern zu akzeptieren. Zu penetrantes Werben ist unerwünscht.
6) Kommt ein Vereinswechsel zustande, besprechen die beiden Vereine das ggf. notwendige Procedere.
7) Nimmt ein Jugendlicher im neuen Verein – aus welchem Grund und nach welchem Zeitraum auch immer – nicht (mehr) die erhoffte Entwicklung, so wird zuerst der Heimatverein des Spielers darüber informiert, dass ein Vereinswechsel notwendig wird.
8) Tritt ein Spieler, eine Spielerin bzw. deren Eltern aus eigenem Antrieb auf einen anderen Verein mit einem Wechselwunsch zu und hat dieser Verein ggf. Interesse an einem Wechsel, so gilt das Verfahren ab (1) analog.
Mit der Unterzeichnung dieses Ehrenkodex verpflichten sich die unterzeichneten Vereine, sich an die zuvor genannte Vereinbarung zu halten. Er ist eine freiwillige Vereinbarung, die für alle Vereine des FLVW‑Kreises Lippstadt jederzeit offensteht und jederzeit kündbar ist und gilt für alle Spielerinnen und Spieler im Jugendalter.
Lippstadt, im Juni 2025
