Wer in einer Fußballmannschaft am Spielbetrieb des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) teilnehmen will, braucht einen gültigen Spielerpass. Für die Erstausstellung und die Umschreibung von Spielerpässen bei Vereinswechseln ist in Nordrhein-Westfalen ausschließlich die Passabteilung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) in Duisburg zuständig.
Vereinswechsel: Auch hier gilt Fair Play
Für einen Vereinswechsel kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Viele Spieler*innen und Klubs sind damit bereits in Berührung gekommen. Doch was muss man dabei beachten? Bis wann muss die Abmeldung erfolgen? Welche Anträge müssen eingereicht werden? Und wann gibt es eine Ausbildungsentschädigung?
Die Regularien für einen Vereinswechsel sind in der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) verankert. Wesentliche Aspekte sind die Abmeldung im alten Verein und die Einhaltung der Fristen. Im Jugendbereich gibt es nur die Wechselperiode I (Abmeldung zwischen dem 01.05. und 30.06.). Alle anderen Vereinswechsel sind sogenannte „Wechsel während der Saison“ und ziehen unabhängig von Zustimmung oder Nichtzustimmung eine Wartefrist nach sich. Die „Nichtzustimmung zum Vereinswechsel“ ist erst ab der Altersklasse der D-Junioren/innen möglich.
Maßgebend für die Berechnung der Wartefrist ist immer die Altersklasse zum Zeitpunkt der Abmeldung. Ein Antrag auf Wegfall der Wartefrist bei Vereinswechsel kann zum Beispiel bei einem Wohnortwechsel oder fehlender Spielmöglichkeit in der Altersklasse gestellt werden.
Die Passstelle für die Verbände Westfalen, Niederrhein und Mittelrhein ist zentral beim WDFV in Duisburg angesiedelt. Alle Informationen erhalten Sie daher direkt auf der Homepage des WDFV.
Seniorenerklärung: Auf dem Sprung in die "Erste"
Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) weist in Abstimmung mit den Fußball-Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass die Erteilung der Freigaben von Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften gemäß § 15 JSpO/WDFV (Seniorenerklärung) bzw. §6 JO/DFB, seit 2018 direkt beim WDFV angesiedelt sind.
Somit haben die Fußballvereine aus dem Verbandsgebiet des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) sowie aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Seniorenerklärung per Post, per persönlicher Abgabe in der Geschäftsstelle des WDFV sowie per E-Post zu beantragen. Die Adresse für das elektronische Postfach lautet: seniorenerklaerung.wdfv@wdfv.evpost.de
In Abstimmung mit den zuständigen Gremien wurden die Jugendspielordnung des WDFV sowie der entsprechende Antrag für die Seniorenerklärung überarbeitet und ein Merkblatt erstellt.
» Hier gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Formularen, die zum Download bereitstehen
Durch diesen zentralen Beantragungsvorgang kommt es zu einer Zeitersparnis im Verwaltungsakt, weil die Anträge künftig direkt an die WDFV-Geschäftsstelle gesendet werden. Der Weg über die Landesverbände zum Regionalverband entfällt nunmehr. Somit können die Seniorenerklärungen systemseitig noch schneller erfasst und eventuelle Fristen (z.B. für die Aufnahme auf Spielberechtigungslisten) noch deutlicher gewahrt werden.
Für die Beantwortung von Fragen steht die Passstelle des WDFV als Kontaktstelle im Rahmen der Hotline-Zeiten bereit.
Spieler*innen-Fotos im DFBnet
Kein Spiel ohne Foto im Spielberechtigungs-Pass: Wenn das Bild in der Passmappe aber noch den E-Jugendlichen von damals und nicht den oder die heutige Senioren-Spieler*in zeigt, müssen Vereine für veraltete oder nicht vorhandene Fotos schnell ein Ordnungsgeld zahlen. Das muss nicht sein: Dank Passfotos im DFBnet.
Einfach, schnell und sicher: Das Erstellen und Hochladen eines aktuellen Fotos im DFBnet ist kinderleicht. Zu den registrierten Spieler*innen werden Fotos in DFBnet gespeichert und können am Spieltag dank der Verknüpfung zu den Daten aus dem Passwesen zur Spielberechtigungsprüfung eingesehen werden. Wichtig: Ein Verein, der die mobile Spielberichtsprüfung vornehmen lassen möchte, hat die technischen Voraussetzungen bereitzustellen, damit die Überprüfung am Spieltag in der Mannschaftskabine möglich ist.
Hinweise zum Datenschutz
Im Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere bei der Verwendung der Fotos von Spielerinnen und Spielern, sind Datenschutzbestimmungen und Urheberrechte unbedingt zu beachten.
Jeder Verein ist selbst dafür verantwortlich, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es stehen verschiedene Formular-Vorlagen (Muster) im rechten Seitenrand zur Verfügung, die je nach Anwendungsfall durch die Fotograf*innen und Spieler*innen bzw. Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Im Fall von Minderjährigen unter 16 Jahren ist das entsprechende Zusatzformular auszufüllen.
Weitere Infos gibt es im DFBnet.
Alle Informationen sowie einen Leitfaden zum Thema Spieler*innenfotos können Sie nachfolgend herunterladen.