Seniorenerklärung: Auf dem Sprung in die „Erste“
Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) weist in Abstimmung mit den Fußball-Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass die Freigaben von Juniorinnen und Junioren für Frauen- beziehungsweise Herrenmannschaften gemäß § 15 JSpO/WDFV und § 6 JO/DFB seit dem 01.01.2018 direkt beim WDFV bearbeitet werden.
Vereine aus dem Verbandsgebiet des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) können die Seniorenerklärung per Post, durch persönliche Abgabe in der Geschäftsstelle des WDFV oder über das elektronische Postfach beantragen.
Elektronisches Postfach:
seniorenerklaerung.wdfv(at)wdfv.evpost.de
Die Adresse ist ausschließlich über das DFBnet-Postfach erreichbar.
Spielgemeinschaften: Zusammen sind wir stärker
Der demografische Wandel stellt vor allem Amateurvereine im ländlichen Raum vor Herausforderungen. Viele Mannschaften haben Schwierigkeiten, genügend Spielerinnen und Spieler für den Spielbetrieb zu stellen. Hier kann die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) helfen.
Eine Spielgemeinschaft ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam am Spielbetrieb teilnehmen. Sie darf aus höchstens drei Vereinen bestehen.
Der Antrag ist von den beteiligten Vereinen unter Angabe einer verantwortlichen Person zu stellen und muss vom jeweiligen Kreisvorstand genehmigt werden. Die Genehmigung zur Bildung einer Spielgemeinschaft wird auf drei Jahre befristet.
Die Zulassung einer Spielgemeinschaft erfolgt zum 1. Juli. Der Antrag muss spätestens bis zum 1. Juni unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars beim zuständigen Kreisvorsitzenden eingegangen sein.
Mannschaften einer Spielgemeinschaft sind für überkreisliche Spielklassen bis einschließlich der sechsten Spielklassenebene der Männer beziehungsweise der vierten Spielklassenebene der Frauen aufstiegsberechtigt. Voraussetzung ist, dass die Spielgemeinschaft bei den Männern bereits mindestens drei Jahre und bei den Frauen mindestens zwei Jahre am Spielbetrieb teilgenommen hat.
Weitere Informationen zur Bildung und Auflösung einer Spielgemeinschaft sind der Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften zu entnehmen.
- Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften (Stand 01.05.2026)
- Antrag auf Genehmigung zur Bildung einer SG
Die Plattform für den Teampartner: Trikotwerbung
Firmen, Restaurants oder die Apotheke vor Ort – die Bandbreite der Sponsoren westfälischer Amateurvereine ist groß. Eine häufig genutzte Möglichkeit, dieses Engagement sichtbar zu machen, ist die Werbung auf der Spielkleidung.
Damit eine Mannschaft auf ihrer Spielkleidung für einen Partner werben darf, ist eine Genehmigung durch den Kreisvorstand erforderlich. Zu beachten sind unter anderem die Art und Größe der Werbung, die Anzahl der Werbepartner sowie das Antragsverfahren.
Die Einzelheiten sind in den Durchführungsbestimmungen für Werbung auf der Spielkleidung geregelt. Im Downloadbereich stehen außerdem die benötigten Antragsformulare zur Verfügung.
- Antrag Trikotwerbung Herren/Frauen für die Saison 2026/2027
- Durchführungsbestimmungen Trikotwerbung (ab Saison 2022/23)
Debüt im neuen Verein: Das Gastspielrecht
Die Saisonvorbereitung läuft und die ersten Freundschaftsspiele sind angesetzt. Eine neu hinzugekommene Spielerin oder ein neu hinzugekommener Spieler besitzt möglicherweise noch keine Spielberechtigung für den neuen Verein. Für diesen Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gastspielerlaubnis beantragt werden.
Die Gastspielerlaubnis ermöglicht die Teilnahme an Freundschafts- und Vorbereitungsspielen, obwohl für den jeweiligen Verein noch keine reguläre Spielberechtigung vorliegt. Sie kann sowohl für vereinslose Personen als auch für Spielerinnen und Spieler beantragt werden, die noch einem anderen Verein angehören.
Besteht noch eine Spielberechtigung für einen anderen Verein, ist die Zustimmung des Stammvereins erforderlich.
Der Antrag ist per E-Mail, Fax oder Post an die im Formular genannte Ansprechperson zu senden. Für die Genehmigung einer Gastspielerlaubnis wird pro Person und Spiel eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erhoben.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten sind in den jeweiligen Antragsformularen enthalten.
