Seniorenerklärung: Auf dem Sprung in die "Erste"
Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) weist in Abstimmung mit den Fußball-Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass die Erteilung der Freigaben von Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften gemäß § 15 JSpO/WDFV (Seniorenerklärung) bzw. §6 JO/DFB, ab dem 01.01.2018 direkt beim WDFV angesiedelt sein wird. Somit haben die Fußballvereine aus dem Verbandsgebiet des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) sowie aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Seniorenerklärung per Post, per persönlicher Abgabe in der Geschäftsstelle des WDFV sowie per E-Post zu beantragen. Die Adresse für das elektronische Postfach lautet: seniorenerklaerung.wdfv(at)wdfv.evpost.de (nur über DFBnet-Postfach erreichbar).
Spielgemeinschaften: Zusammen sind wir stärker
Der demografische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam am Spielbetrieb teilnehmen. Eine SG darf maximal aus drei Vereinen bestehen.
Der Antrag, den die beteiligten Vereine unter Nennung eines Verantwortlichen stellen, muss vom jeweiligen Kreisvorstand genehmigt werden. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich auf drei Jahre befristet. Die Zulassung einer SG erfolgt ab dem 1.7. und muss unter Verwendung des Antragsvordruckes bis zum 1.6. bei den zuständigen Kreisvorsitzenden eingegangen sein.
Die Mannschaften aus einer SG sind aufstiegsberechtigt für überkreisliche Spielklassen bis einschließlich zur 6. Spielklassenebene der Männer beziehungsweise bis einschließlich der 4. Spielklassenebene der Frauen, wenn die beteiligte SG bereits mindestens drei Jahre (Frauen: zwei Jahre) am Spielbetrieb teilgenommen hat.
Alle weiteren und wichtigen Informationen zur Bildung oder aber auch Auflösung einer Spielgemeinschaft können der hier eingestellten Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften entnommen werden.
- Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften (ab 1. Mai 2023)
- Antrag auf Genehmigung zur Bildung einer SG
Die Plattform für den Teampartner: Trikotwerbung
Firmen, Restaurants oder die Apotheke um die Ecke – die Palette der Sponsoren der westfälischen Amateurclubs ist riesig. Und alle sollen für ihr Engagement eine entsprechende Plattform bekommen. Die nächstliegende Variante: Die Trikotwerbung. Damit Mannschaften für ihren Partner werben können, bedarf es einer Genehmigung durch den Kreisvorstand. Welche Punkte dabei zu beachten sind, erfahren Sie auf dieser Seite.
Einige dieser Punkte sind zum Beispiel die Art und Größe der Werbung, die Vielfalt oder das Antragsverfahren. Die genauen Details können Sie den im Downloadbereich bereitgestellten Durchführungsbestimmungen für Trikotwerbung entnehmen. Dort finden Sie auch direkt die Antragsformulare sowie die Kontaktdaten Ihres Kreisvorsitzenden.
Debüt im neuen Verein: Das Gastspielrecht
Die Saisonvorbereitung ist in vollem Gange, die ersten Freundschaftsspiele sind terminiert. Alle Spieler sind heiß auf den ersten Kick der Saison. Nur die Neuverpflichtung, die gerade erst zur Mannschaft dazu gestoßen ist, hat noch keine Spielberechtigung und darf nicht am Vorbereitungsspiel teilnehmen. Oder doch? Es gibt eine Lösung: Das Gastspielrecht.
Die Gastspielerlaubnis kann von Vereinen für Freundschaftsspiele beantragt werden. Sie erlaubt den jeweiligen Spieler*innen an den Vorbereitungsspielen auch ohne gültige Spielerlaubnis für den Verein teilzunehmen. Sowohl für vereinslose als auch Spieler*innen, die noch einem anderen Verein angehören, kann eine Gastspielerlaubnis beantragt werden. Bei Spieler*innen, die noch spielberechtigt für einen anderen Verein sind, bedarf es der Zustimmung des Stammvereins.
Den Antrag übersenden Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an Sabine Pätzold (Kontaktdaten im Formular). Für die Genehmigung einer Gastspielerlaubnis wird pro Spieler*in und pro Spiel eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erhoben. Alle weiteren wichtigen Infos sind im Antragsvordruck zu finden.