Durchführungsbestimmungen
Einheitlicher Rahmen für den Spielbetrieb
Wer ist bei einer Spielabsage zu informieren? Wie kann ein Antrag auf Spielverlegung gestellt werden? Wie lange ist man nach fünf Verwarnungen gesperrt? Was muss bei einem Freundschaftsspiel beachtet werden?
Die Antworten auf diese und weitere organisatorische Fragen zum Fußballspielbetrieb in westfälischen Wettbewerben sind in den Durchführungsbestimmungen festgelegt. Die Bestimmungen gelten gemäß § 50 SpO/WDFV für die kreislichen Männer- und Frauenligen des FLVW Kreises 19 Lippstadt.
Norweger Modell
Zur Flexibilisierung des Spielbetriebs hat der FLVW zur Saison 2015/2016 das Spielen nach dem sogenannten „Norweger Modell“ ermöglicht. Mannschaften der Kreisligen C und D – sofern eine Kreisliga D gebildet wird – sowie der Frauen-Kreisligen können mit neun Spielerinnen beziehungsweise Spielern einschließlich Torwart am Spielbetrieb teilnehmen.
Die Anmeldung oder Ummeldung einer Mannschaft für das Norweger Modell muss spätestens bis zum jeweiligen Meldeschluss des zuständigen Fußballkreises erfolgen. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen.

