Vereinswechsel, Passangelegenheiten, Seniorenerklärung und vieles mehr: Vorstände, Jugendleiter*innen und Trainer*innen haben abseits des Sportplatzes allerhand formelle Aufgaben zu bewältigen.
Die meisten organisatorischen Punkte fallen vor Beginn der neuen Saison an. Mannschaften und Spieler müssen gemeldet, Vereinswechsel und Neuanmeldungen rechtzeitig eingereicht und Freundschaftsspiele zur Vorbereitung verabredet werden. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Zweitspielrecht erteilt werden? Was können zwei Vereine tun, die beide in einer Altersklasse zu wenig Spieler haben und eine Jugendspielgemeinschaft gründen wollen? Wie darf man den neuen Sponsor auf dem Trikot präsentieren? Nachfolgend finden Sie alle Informationen und PDF-Dateien zum Herunterladen. Unter Formulare und Vordrucke finden Sie zudem weitere PDF-Downloads in der Übersicht.
Fair Play auch beim Vereinswechsel
Für einen Vereinswechsel kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Viele Spieler und Klubs sind damit bereits in Berührung gekommen. Doch was muss man dabei beachten? Bis wann muss die Abmeldung erfolgen? Welche Anträge müssen eingereicht werden? Und wann gibt es eine Ausbildungentschädigung?
Die Regularien für einen Vereinswechsel sind in der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) verankert. Wesentliche Aspekte sind die Abmeldung im alten Verein und die Einhaltung der Fristen. Im Jugendbereich gibt es nur die Wechselperiode I (Abmeldung zwischen dem 01.05. und 30.06.). Alle anderen Vereinswechsel sind sogenannte „Wechsel während der Saison“ und ziehen unabhängig von Zustimmung oder Nichtzustimmung eine Wartefrist nach sich. Die „Nichtzustimmung zum Vereinswechsel“ ist erst ab der Altersklasse der D-Junioren/innen möglich.
Maßgebend für die Berechnung der Wartefrist ist immer die Altersklasse zum Zeitpunkt der Abmeldung. Ein Antrag auf Wegfall der Wartefrist bei Vereinswechsel kann zum Beispiel bei einem Wohnortwechsel oder fehlender Spielmöglichkeit in der Altersklasse gestellt werden.
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Zweitspielrecht
Das Zweitspielrecht wird unter Beibehaltung der Spielerlaubnis für den bisherigen Verein (Stammverein) für einen anderen Verein (Zweitverein) bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres (31.07.) von der Passstelle erteilt.
Der Antrag (rechte Spalte) ist auf dem entsprechenden Vordruck zu stellen. Nach Erteilung der Spielberechtigung durch die Passstelle wird ein Spielerpass ausgestellt, der die Spielberechtigung für den Stammverein und den Zweitverein ausweist. Der alte Spielerpass verbleibt beim Stammverein und bleibt gültig. Der Zweitverein bekommt den neuen (zweiten) Pass für eine Saison, mit dem Eintrag von Stamm- und Zweitverein. Dieser Pass ist nach Ablauf des Spieljahres durch den Verein ungültig zu machen.
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- Durchführungsbestimmungen Zweitspielrecht Junioren
- Antrag Zweitspielrecht Junioren
- Durchführungsbestimmungen Zweitspielrecht Juniorinnen
- Antrag Zweitspielrecht Juniorinnen
Kräfte bündeln mit Jugendspielgemeinschaften
Der demographische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben gerade in den oberen Altersklassen Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Jugendspielgemeinschaft (JSG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam für eine Saison am Spielbetrieb teilnehmen.
Für die Bildung von Jugendspielgemeinschaften sind eine Reihe von Hinweisen zu beachten. Im rechten Seitenbereich stehen deswegen die Durchführungsbestimmungen zur Bildung von Jugendspielgemeinschaften als Download bereit. Ferner sind dort die entsprechenden Antragsformulare für Jugendspielgemeinschaften (kreislich und überkreislich) hinterlegt.
Downloads:
- Durchführungsbestimmungen Jugendspielgemeinschaften
- Antrag Jugendspielgemeinschaft 2024/2025
- Antrag Jugendspielgemeinschaft kreisübergreifend 2024/2025
Die Plattform für den Teampartner: Trikotwerbung
Firmen, Restaurants oder die Apotheke um die Ecke – die Palette der Sponsoren der westfälischen Amateurclubs ist riesig. Und alle sollen für ihr Engagement eine entsprechende Plattform bekommen. Die nächstliegende Variante: Die Trikotwerbung. Damit Mannschaften für ihren Partner werben können, bedarf es einer Genehmigung durch den Kreisvorstand. Welche Punkte dabei zu beachten sind, erfahren Sie auf dieser Seite.Einige dieser Punkte sind zum Beispiel die Art und Größe der Werbung, die Vielfalt oder das Antragsverfahren. Die genauen Details können Sie den im Downloadbereich bereitgestellten Durchführungsbestimmungen für Trikotwerbung entnehmen. Dort finden Sie auch direkt die Antragsformulare sowie die Kontaktdaten Ihres Kreisvorsitzenden.
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Weitere Formulare und Vordrucke im Jugendfußball:
- Festspielregelung
- Durchführungsbestimmungen Mädchen in Jungenmannschaften
- Antrag Mädchen in Jugenmannschaft
- Durchführungsbestimmung Rückstufung Juniorinnen
- Antrag Rückstufung Mädchen
- Antragsformular internationale Freundschaftsspiele /-turniere
- Spielbericht Meisterschaft (Papierform)
- Spielberichtsformular (Turniere)