Vereinswechsel, Passangelegenheiten, Seniorenerklärung und vieles mehr: Vereinsvorstände, Jugendleitungen sowie Trainerinnen und Trainer haben abseits des Sportplatzes zahlreiche formelle Aufgaben zu erledigen.
Die meisten organisatorischen Aufgaben fallen vor Beginn einer neuen Saison an. Mannschaften und Spielerinnen beziehungsweise Spieler müssen gemeldet, Vereinswechsel und Neuanmeldungen fristgerecht eingereicht sowie Freundschaftsspiele zur Saisonvorbereitung vereinbart werden.
Nachfolgend finden Sie Informationen, Anträge und weitere Unterlagen zu wichtigen organisatorischen Themen im Jugendfußball.
Themen dieser Seite:
Fair Play auch beim Vereinswechsel
Für einen Vereinswechsel kann es unterschiedliche Gründe geben. Doch was muss dabei beachtet werden? Bis wann muss die Abmeldung erfolgen? Welche Anträge müssen eingereicht werden und wann besteht ein Anspruch auf eine Ausbildungsentschädigung?
Die Regelungen für einen Vereinswechsel sind in der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) festgelegt. Wesentliche Punkte sind die Abmeldung beim bisherigen Verein und die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen.
Wechselperiode im Jugendbereich
Im Jugendbereich gibt es nur die Wechselperiode I. Die Abmeldung muss zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni erfolgen. Alle anderen Vereinswechsel gelten als Wechsel während der Saison und führen unabhängig von einer Zustimmung oder Nichtzustimmung zu einer Wartefrist.
Eine Nichtzustimmung zum Vereinswechsel ist erst ab der Altersklasse der D-Juniorinnen und D-Junioren möglich. Für die Berechnung der Wartefrist ist immer die Altersklasse zum Zeitpunkt der Abmeldung maßgebend.
Ein Antrag auf Wegfall der Wartefrist kann beispielsweise bei einem Wohnortwechsel oder bei einer fehlenden Spielmöglichkeit in der jeweiligen Altersklasse gestellt werden.
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Zweitspielrecht
Das Zweitspielrecht kann unter Beibehaltung der Spielberechtigung für den bisherigen Verein, den Stammverein, für einen weiteren Verein erteilt werden. Es gilt grundsätzlich bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres am 31. Juli.
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bei der Passstelle einzureichen. Nach der Genehmigung wird die Spielberechtigung für den Stamm- und den Zweitverein entsprechend erfasst.
Das Zweitspielrecht ist zeitlich begrenzt und endet mit Ablauf des jeweiligen Spieljahres. Die weiteren Voraussetzungen und Verfahrenshinweise sind den entsprechenden Bestimmungen und Antragsformularen zu entnehmen.
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- Durchführungsbestimmungen Zweitspielrecht Junioren
- Antrag Zweitspielrecht Junioren (7/2026)
- Durchführungsbestimmungen Zweitspielrecht Juniorinnen (7/2026)
- Antrag Zweitspielrecht Juniorinnen (7/2026)
Kräfte bündeln mit Jugendspielgemeinschaften
Der demografische Wandel stellt besonders Amateurvereine im ländlichen Raum vor Herausforderungen. Viele Mannschaften haben insbesondere in den älteren Jugendklassen Schwierigkeiten, genügend Spielerinnen und Spieler für den Spielbetrieb zu stellen.
Hier kann die Bildung einer Jugendspielgemeinschaft (JSG) helfen. Dabei schließen sich örtlich nah beieinander liegende Vereine zusammen und nehmen gemeinsam am Spielbetrieb teil.
Für die Bildung einer Jugendspielgemeinschaft sind verschiedene Voraussetzungen und Fristen zu beachten. Die Durchführungsbestimmungen und die Antragsformulare für kreisliche und überkreisliche Jugendspielgemeinschaften stehen nachfolgend zur Verfügung.
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- Durchführungsbestimmungen Jugendspielgemeinschaften
- Antrag Jugendspielgemeinschaft Kreis Lippstadt
- Antrag Jugendspielgemeinschaft kreisübergreifend
Die Plattform für den Teampartner: Trikotwerbung
Firmen, Restaurants oder die Apotheke vor Ort – die Bandbreite der Sponsoren westfälischer Amateurvereine ist groß. Eine häufig genutzte Möglichkeit, dieses Engagement sichtbar zu machen, ist die Werbung auf der Spielkleidung.
Damit eine Mannschaft auf ihrer Spielkleidung für einen Partner werben darf, ist eine Genehmigung durch den Kreisvorstand erforderlich. Zu beachten sind unter anderem die Art und Größe der Werbung, die Anzahl der Werbepartner sowie das Antragsverfahren.
Die Einzelheiten sind in den Durchführungsbestimmungen für Werbung auf der Spielkleidung geregelt. Die benötigten Antragsformulare stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
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- Antrag Trikotwerbung Junioren/Juniorinnen für die Saison 2026/2027
- Durchführungsbestimmungen Trikotwerbung (ab Saison 2022/23)
Weitere Formulare und Vordrucke im Jugendfußball
Weitere Anträge, Formulare und Vordrucke für den Jugendspielbetrieb stehen hier zum Download bereit.
- Festspielregelung
- Durchführungsbestimmungen Mädchen in Jungenmannschaften
- Antrag Mädchen in Jugenmannschaft
- Durchführungsbestimmung Rückstufung Juniorinnen
- Antrag Rückstufung Mädchen
- Antragsformular internationale Freundschaftsspiele /-turniere
- Spielbericht Meisterschaft (Papierform)
- Spielberichtsformular (Turniere)
