Starker Regen, Schnee, Hagel oder bauliche Bedingungen – es gibt viele Gründe dafür, dass ein Sportplatz nicht bespielbar ist. Doch wer entscheidet darüber? Und was ist bei einer Spielabsage zu unternehmen?
Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Informationen, wenn in den Kreisen der komplette Spielbetrieb der Junioren/Juniorinnen für ein Wochenende abgesagt wurde. Die Absage des Spielbetriebs auf Kreisebene bedeutet, dass auch die Spiele der überkreislich spielenden Mannschaften nicht stattfinden können. Ausgenommen hiervon sind die Bundes- und Regionalligen.
Bei genereller Spielabsage durch den Kreis ist bei den überkreislichen Spielen der Platzverein verpflichtet, unmittelbar nach Bekanntwerden, die Gastmannschaft, den Schiedsrichter und die spielleitende Stelle zu verständigen.
Hier finden Sie die Kontaktpersonen, die befugt sind, Plätze auf Grund der Unbespielbarkeit zu sperren. Ebenso sind diese Personen berechtigt, Spiele abzusagen, wenn die Straßenverhältnisse eine gefahrlose Anreise nicht zulassen.