Starker Regen, Schnee, Hagel oder bauliche Mängel – es gibt viele Gründe dafür, dass ein Sportplatz nicht bespielbar ist. Doch wer entscheidet darüber und was ist bei einer Spielabsage zu unternehmen?
Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Informationen, wenn der komplette Spielbetrieb der Juniorinnen und Junioren in einem Kreis für ein Wochenende abgesagt wurde.
Eine Absage des kreislichen Spielbetriebs bedeutet, dass auch die Spiele der überkreislich spielenden Mannschaften nicht stattfinden können. Ausgenommen hiervon sind die Bundes- und Regionalligen.
Bei einer generellen Spielabsage durch den Kreis ist der Platzverein bei überkreislichen Spielen verpflichtet, unmittelbar nach Bekanntwerden der Absage die Gastmannschaft, den Schiedsrichter und die spielleitende Stelle zu informieren.
Die nachfolgend aufgeführten Personen sind befugt, Sportplätze aufgrund ihrer Unbespielbarkeit zu sperren. Sie können außerdem Spiele absagen, wenn die Straßenverhältnisse eine gefahrlose Anreise nicht zulassen.
Sportplatzkommission


