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Hinweise zur Wechselperiode I im Sommer 2023

Wechselperiode 1 Lippstadt

Sommerzeit ist Transferzeit: Die Passstelle des Westdeutschen Fußballverbandes in Duisburg stellt die Spielberechtigung für die Fußballer*innen in Nordrhein-Westfalen aus. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.

Sommerzeit ist Transferzeit: Neue Herausforderungen werden gesucht, Teams ergänzt, verstärkt und neu strukturiert. Die Passstelle des Westdeutschen Fußballverbandes in Duisburg stellt die Spielberechtigung für die Fußballer*innen in Nordrhein-Westfalen aus. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.

Grundsätzlich gilt, dass im Sommer die Wechselperiode I läuft. Fußballerinnen und Fußballer können sich einem anderen Klub anschließen. Alle wichtigen Informationen, die in Nordrhein-Westfalen beim Vereinswechsel beachtet werden müssen, liefert der Westdeutsche Fußballverband. Antworten auf Ihre Fragen bekommen Sie gerne über unsere Hotline-Nummer:0203 7172 - 160, Erreichbarkeit: 08.00-16.30 Uhr (montags bis freitags).

Bitte halten Sie für eine effektive Bearbeitung Ihres Anliegens maßgebliche Angaben wie Namen, Vornamen, Geburtsdatum und ggf. die Nummer der Spielberechtigung (Spielerpass) für die/den Spielerin/Spieler bereit.

Einige Fragen, die immer wieder aufkommen, beantworten wir in den folgenden Hinweisen.

Welche Dauer hat die Transferperiode I im Sommer?
Das offizielle Spieljahr bei den Senioren beginnt immer am 1. Juli. Die Transferperiode I läuft grundsätzlich von 1. Juli bis 31. August. 

Was muss man als Spieler*in bei der Abmeldung beachten?
Wer als Amateurfußballer und Amateurfußballerin im Sommer den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 30. Juni abmelden. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein abzumelden, man muss nicht auch als Vereinsmitglied austreten. Im Seniorenbereich ist eine stellvertretende Abmeldung durch den aufnehmenden Verein direkt über das DFBnet möglich. Voraussetzung ist, dass dem aufnehmenden Verein eine entsprechende Vollmacht des Spielers*in vorliegt. Alternativ kann man sich weiterhin per Einschreibe-Postkarte abmelden. Der Einschreibebeleg gilt als Nachweis. Entscheidend für die Abmeldung ist hierbei das Datum des Poststempels.

Abmeldung online - wie funktioniert das?
Die Abmeldung eines Spielers oder einer Spielerin kann vom abgebenden Verein im DFBnet vorgenommen werden. Dies geschieht über das Modul Antragstellung online. Im Seniorenbereich ist außerdem eine stellvertretende Abmeldung durch den aufnehmenden Verein direkt über das DFBnet möglich. Voraussetzung ist, dass dem aufnehmenden Verein eine entsprechende Vollmacht des Spielers*in vorliegt.

Wie geht es nach der Abmeldung weiter?
Nach der erfolgten Abmeldung ist ein Antrag des Spielers auf Spielberechtigung beim aufnehmenden Verein zu stellen. Mit dem vollständigen Eingang der Unterlagen bei der Passstelle des WDFV (via Antragstellung online) wird zeitnah die Freigabe für Freundschaftsspiele erteilt. Liegt vom abgebenden Verein auch die Freigabe für Pflichtspiele vor, wird natürlich auch diese erteilt. Normalerweise ist die Freigabe für Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) allerdings mit der Entrichtung einer Ausbildungsentschädigung des neuen Vereins an den alten Klub verbunden.

Bei der Abmeldung per Post ist folgendes zu beachten: 
Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er angehalten, die Angaben über den Tag der Abmeldung, über Zustimmung oder Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel und den Tag des letzten Spiels des Spielers*in im DFBnet/SpielPlus zu hinterlegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Wird die 14-Tage-Frist nicht eingehalten, gilt der Spieler*in als freigegeben und der abgebende Verein verliert sein Recht auf eine Ausbildungsentschädigung. Alternativ können zur Fristwahrung durch den abgebenden Verein die Daten mit Stempel und Unterschrift über den Tag der Abmeldung, Zustimmung und Nichtzustimmung sowie den Tag des letzten Spiels und evtl. Verbandsstrafen über das E-Postfach an die Passstelle übermittelt werden.
Grundsätzlich gilt beim Vereinswechsel: Der wechselnde Spieler bzw. die wechselnde Spielerin muss Mitglied seines bzw. ihres neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis ausfüllen, vom Spieler bzw. der Spielerin unterschreiben lassen und die Spielberechtigung via DFBnet/SpielPlus beantragen oder bei der Passstelle des WDFV einreichen. 

Kann ein*e Spieler*in noch wechseln, wenn er*sie sich erst nach dem 30. Juni abmeldet?
Ja. Er oder sie hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterschreiben und damit Berufsspieler*in (ehemals Vertragsamateur*in genannt) zu werden. Diese Option bietet sich im Sommer bis zum letzten Tag der Transferperiode I. 

Jederzeit die Möglichkeit zum Wechsel hat ein*e Amateurfußballer*in, sobald sein*ihr letztes Spiel (Pflicht- und Freundschaftsspiele sind hierbei gleichbedeutend zu betrachten) mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. 

Ein*e Spieler*in sieht kurz vor Saisonende die Rote Karte und wechselt im Sommer. Was ist bei der Sperre zu beachten?
Er oder sie nimmt die Sperre mit und muss den Rest der Strafe beim neuen Verein verbüßen. Vorsicht: Die Sperre für Pflichtspiele läuft erst weiter, wenn der Spieler auch dafür spielberechtigt ist (der Spieler muss für die Ableistung der höchsten Mannschaft des Vereins zugeordnet werden). Ein Beispiel: Spieler X bringt nach seinem Wechsel eine Sperre von zwei Partien mit. Für seinen neuen Verein darf er erst ab 1. November Pflichtspiele bestreiten. Das hat zur Folge, dass er ab dem 1. November noch zwei Spiele aussetzen muss.

Ausbildungsentschädigung: Was ist das und wie hoch liegt sie?
Ausbildungsentschädigungen sind die Ablösesummen des Amateurfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben. Ihre Höhe richtet sich immer nach den Klassenzugehörigkeiten der ersten Seniorenmannschaft. Vorgegeben sind im Aktivenbereich der Männer: 2500 Euro in der Oberliga (5. Liga), 1500 Euro in der 6. Liga, 750 Euro in der 7. Liga, 500 Euro in der 8. Liga und 250 Euro in allen Kreisligen darunter.

Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Spielerinnen der 1. Frauen-Spielklasse (Bundesliga) 2.500 EUR, 2. Frauen-Spielklasse 1.000 EUR, 3. Frauen-Spielklasse 500 EUR, unterhalb der 3. Frauen-Spielklasse 250 EUR.

Diese Beträge gelten bei allen Wechseln innerhalb einer Liga. Wechselt ein Spieler von einer unteren in eine höhere Spielklasse, wird der höhere Wert fällig. Also: Ein Spieler aus der 8. Liga geht in die Oberliga – ergibt eine Ausbildungsentschädigung von 2500 Euro. Wechselt ein Spieler von oben nach unten, wird der Mittelwert aus den Beträgen beider Ligen ermittelt. Beispiel: Der angeführte Spieler wechselt irgendwann vom Oberligisten wieder zurück in die 8. Liga – dann kostet er 1500 Euro (2500 + 500, die Summe dann geteilt durch 2).

Gibt es Sonderregelungen bei den Ausbildungsentschädigungen?
Ja. Sie kann sich bei den Männern unter gewissen Umständen erhöhen und verringern. Ist ein Spieler beispielsweise nur eine Saison bei einem Verein und wechselt dann wieder, reduziert sich die Ausbildungsentschädigung für ihn im Vergleich zum eigentlichen Preis um 50 Prozent. Hatte der aufnehmende Verein bei einem Vereinswechsel vor der Saison im abgelaufenen Spieljahr mit keiner eigenen A-, B- oder C-Juniorenmannschaft an Meisterschaftsspielen seines Verbandes teilgenommen, erhöht sich der Entschädigungsbetrag um 50 Prozent. Der Entschädigungsbetrag erhöht sich ebenfalls um 50 Prozent für einen wechselnden Spieler, wenn dieser das 17. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und die letzten drei Jahre vor dem Wechsel ununterbrochen bei dem abgebenden Verein ausgebildet wurde.

Kann eine Stellvertretende Abmeldung bei einem Vertragsspieler erfolgen?
Nein, solange für den Spieler im DFBnet ein laufender Vertrag hinterlegt ist, ist es nicht möglich, den Spieler stellvertretend abzumelden. In diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Abmeldung durch den Spieler notwendig.

[Autor*in: WDFV.de]

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