Das Kreissportgericht des FLVW Kreis Lippstadt hat gegen den Verein SC Lippstadt DJK eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro verhängt.
Zusätzlich wurde gegen einen Übungsleiter des Vereins eine Funktionssperre bis zum 10.10.2023 ausgesprochen. Grundlage der Urteile waren Beschwerden von zwei Vereinen, deren Jugendspieler ohne schriftliche Zustimmung beim Verein SC Lippstadt DJK Trainingseinheiten absolvierten. Laut Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) ist dies jedoch zwingend erforderlich und wird bei Missachtung geahndet.[KSG]