Das Kreissportgericht Lippstadt hat im Zusammenhang mit dem C-Junioren-Freundschaftsspiel zwischen dem SV Lippstadt 08 II und dem SC Lippstadt DJK vom 8. August 2024 harte Strafen gegen den Verein und den Trainer vom SC Lippstadt DJK verhängt. Der SC Lippstadt DJK wurde zu einer Geldstrafe von 1.250 Euro verurteilt, während der verantwortliche Trainer mit einer Funktionssperre von insgesamt zwölf Monaten belegt wurde. Diese Sperre betrifft sämtliche Trainer- und Funktionstätigkeiten.
Im Mittelpunkt des Urteils steht der Einsatz von sechs Spielern ohne Spielberechtigung. Diese Spieler traten unter falscher Identität an, darunter auch ein Spieler, der noch offiziell einem anderen Verein angehörte. Einige der eingesetzten Spieler waren zudem vereinslos und besaßen keine gültige Spielberechtigung für den SC Lippstadt DJK. Auch wurden drei B-Junioren-Spieler in der C-Junioren-Mannschaft eingesetzt.Verurteilung des Vereins
Das Sportgericht stellte fest, dass der Verein in erheblicher Weise gegen die Jugendspielordnung des Westdeutschen-Fußballverbandes (WDFV) verstoßen hat. Die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der auf dem Spielbericht angegebenen Spieler nicht zum Einsatz kam, sondern andere Spieler ohne Berechtigung unter falschem Namen spielten, wurde als besonders schwerwiegend bewertet. Der Verein räumte die Vorwürfe im Rahmen der Verhandlung ein. Neben der Geldstrafe von 1.250 Euro hat der SC Lippstadt DJK auch die Verfahrenskosten zu tragen.
Verurteilung des Trainers
Der verantwortliche Trainer wurde für seinen direkten Anteil an den Regelverstößen ebenfalls streng bestraft. Das Sportgericht sprach eine Funktionssperre von zwölf Monaten aus, wobei die letzten sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Bewährungszeit beträgt 24 Monate. Das Gericht bewertete sein Handeln als vorsätzlich, da er die Sach- und Rechtslage kannte und bewusst gegen die Regelungen verstoßen hatte.
Diese Sanktionen sollen deutlich machen, dass derartige Manipulationen im Jugendfußball nicht geduldet werden. Das Sportgericht betonte, dass das Fehlverhalten des Trainers und des Vereins erhebliche Auswirkungen auf den fairen Wettbewerb habe.
[DP]