
Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
gemäß § 42 der Satzung FLVW berufe ich hiermit den "Ordentlichen Kreistag für den FLVW Kreis Lippstadt" ein.
Datum: Donnerstag, 10.04.2025
Ort: Horner-Treff in Erwitte-Horn (Am Kindergarten 1, 59597 Erwitte)
Beginn: 19:00 Uhr
Tagesordnung:
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung durch den Kreisvorsitzenden
TOP 2 Bestellung eines Versammlungsleiters / einer Versammlungsleiterin
TOP 3 Bestellung eines Protokollführers / einer Protokollführerin
TOP 4 Totenehrung
TOP 5 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Stimmberechtigung und der Beschlussfähigkeit
TOP 6 Feststellung der endgültigen Tagesordnung
TOP 7 Bestellung der Zählkommission
TOP 8 Entgegennahme der Geschäftsberichte des Kreisvorstandes und des Kreissportgerichtes
TOP 9 Ehrungen / Verabschiedungen
TOP 10 Bestellung eines Wahlleiters / einer Wahlleiterin zu den TOP 11 und TOP 12a
TOP 11 Beschlussfassung über die Entlastung des Kreisvorstandes
TOP 12 Neuwahlen des Kreisvorstandes gemäß § 45 Abs. 2 der Satzung des FLVW mit Ausnahme des Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses
- a) Wahl des/der Kreisvorsitzenden
- b) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Fußball-Ausschusses
- c) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
- d) Wahl des/der Vorsitzenden des Kreisausschuss für Vereins- und Kreisentwicklung
- e) Wahl des/der Kreiskassierers/in
TOP 13 Wahl des/der Vorsitzenden des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses
TOP 14 Beschlussfassung über den Antrag des Kreisvorsitzenden über die Wahl weiterer Kreisvorstandsmitglieder gemäß § 45 Abs. 3 der Satzung des FLVW
- a) Vorstandmitglied für Schiedsrichterangelegenheiten (VKSA)
- b) Vorstandsmitglied für Freizeit- und Gesundheitssport (FuG)
- c) Vorstandsmitglied für Geschäftsführertätigkeiten (KGF)
TOP 15 Wahl der Sportrichter im Kreissportgericht sowie im Bezirkssportgericht
TOP 16 Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierte zum FLVW-Verbandstag am 14.6.2025 (Stadthalle Kamen)
TOP 17 Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierte zum WDFV-Verbandstag am 30.8.2025 (City Palais Duisburg)
TOP 18 Beschlussfassung über eingereichte Anträge
TOP 19 Anfragen und Mitteilungen
TOP 20 Schließung und Verabschiedung TOP 21. Verschiedenes
Gemäß § 42 Abs. 4 c der Satzung müssen Anträge bis zum 20. März 2025 schriftlich mit Begründung bei einem Mitglied des Vorstandes des FLVW-Kreises Lippstadt eingegangen sein.
Das Erscheinen aller Mitgliedsvereine der drei Fachschaften wird zur Pflicht gemacht. Bei Nichterscheinen der/des Vereins-Delegierten kann gemäß §17 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.
Dem FLVW-Statut entsprechend sind Kreistage nicht-öffentliche Sitzungen. Die Anzahl, der von den Vereinen zu stellenden stimmberechtigten Delegierten ergibt sich aus § 43 der Satzung. Jede/r anwesende Delegierte hat nur eine Stimme, die Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.
Mit sportlichen Grüßen

- - Tagesordnung KT25
- - Delegiertenschlüssel KT25
- - Geschäftsberichte 2022-2025 (folgen)