Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat nach einem Vorfall während eines A-Junioren-Kreisliga A-Spiels zwischen dem SV Bad Waldliesborn und dem SuS Blau-Weiß Lipperbruch am 29. Oktober 2024 zwei Urteile gefällt. Das Kreissportgericht 19 Lippstadt, unter Vorsitz von Jörg Ferkinghoff, hat dabei die Umstände des Spiels umfassend geprüft.
Ein Teamoffizieller des SV Bad Waldliesborn wurde wegen eines groben Fehlverhaltens während des Spiels verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Teamoffizielle den Schiedsrichter beleidigte. Dies stellt eine schwere Missachtung der Autorität und Würde des Spielleiters dar. Darüber hinaus griff der Teamoffizielle zu übergriffigem Verhalten, indem er die Grenzen des sportlich akzeptablen Handelns überschritt. Das genaue Ausmaß dieses Verhaltens wurde in der mündlichen Verhandlung geklärt.Das Kreissportgericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro gegen den Teamoffiziellen. Der Verein SV Bad Waldliesborn wurde in Mithaftung genommen, was die Verantwortung der Vereine für das Verhalten ihrer Mitglieder unterstreicht.
Im zweiten Verfahren wurde der SV Bad Waldliesborn selbst wegen organisatorischer Mängel verurteilt. Konkret bemängelte das Kreissportgericht, dass der Verein während des Spiels keinen vorgeschriebenen Ordnungsdienst gestellt hatte. Dies stellt eine Verletzung der organisatorischen Pflichten dar, die für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf von Spielen in dieser Liga unabdingbar sind.
Der Verein wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro verurteilt. Die Entscheidung soll die Vereine an ihre Verantwortung erinnern, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung eines geordneten Spielbetriebs zu treffen.
Die Urteile betonen die Bedeutung eines respektvollen und regelkonformen Verhaltens im Amateurfußball. Der FLVW setzt damit ein klares Zeichen für Fairness und Disziplin auf und neben dem Spielfeld.
[DP]