Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) versteht sich als ein Verband für alle. Alle Menschen, die wollen, sollen die Möglichkeit bekommen, in unseren Vereinen Sport treiben zu können.
Grundlage ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet – neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen – eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.
So arbeitet der Koordinator für den Behindertenfußball Uwe Steinebach eng mit den sich engagierenden Vereinen zusammen. Beispielhaft erwähnt sei hier das Engagement der westfälischen Vereine: Germania Datteln, BW Aasee, SC Delbrück, SuS Volmarstein, TSG Harsewinkel, RW St. Vit und SC Hörstel.
In Zusammenarbeit mit diesen Inklusionsvereinen führt der FLVW in diesem Jahr bereits die dritte Turnierserie für Menschen mit Behinderungen durch.
Termine und Orte:
Turnier-Anmeldungen interessierter Mannschaften in den Altersgruppen U15/Ü15/Ü18 sind über Uwe Steinebach jederzeit möglich.